
DIE STIFTUNGSGREMIEN
Die Stiftungssatzung sieht zwei Gremien vor:
a) der Vorstand als beschließendes Gremium und
b) das Kuratorium als beratendes Gremium.
DER VORSTAND
Der Vorstand nimmt die Empfehlungen des Kuratoriums entgegen und beschließt, welche Anträge gefördert werden.
DAS KURATORIUM
Das Kuratorium berät den Vorstand hinsichtlich der Zweckverwirklichung der Stiftung, es unterbreitet Vorschläge hinsichtlich der förderungswürdigen Stipendiaten und Preisträger, der Forschungs-, Bildungs- und Entwicklungshilfeprojekte im Bereich der regenerativen Energien.
Die eingehenden Anträge werden zunächst dem Kuratorium zur Prüfung vorgelegt. Es prüft die Anträge und legt schließlich dem Vorstand eine Empfehlungsliste vor.





