Stiftungszweck Stiftungsgremien Spenden Fördergrundsätze Antragstellung
FÖRDERGRUNDSÄTZE DER STIFTUNG  

FÖRDERGRUNDSÄTZE FÜR DIE STIPENDIENVERGABE

Schön, dass Sie sich für ein Stipendium der Reiner Lemoine Stiftung interessieren. Nachfolgend finden Sie die Fördergrundsätze der Stiftung:

Allgemeines: Das Stipendium der Reiner Lemoine-Stiftung ist ausschließlich ein Promotionsstipendium. Der Stipendiat muss die Anforderungen der Hochschule bzw. deren Promotionsordnung erfüllen.

Stipendiendauer: Prinzipiell kann das Stipendium für die Dauer von drei Jahren gewährt werden, wobei sich die Zusage zunächst auf ein Jahr bezieht; bei bestandener Leistungskontrolle und regelmäßiger Teilnahme an den Posterausstellungen fördert die Stiftung bis zum Abschluss der Promotion, längstens jedoch für weitere zwei Jahre.

Leistungskontrolle: Die Stipendiaten präsentieren nach einem Jahr die Forschungsergebnisse vor dem Kuratorium und Vorstand der Reiner Lemoine Stiftung; Dauer der Präsentation: max. 20 Minuten. Darüber hinaus verpflichten sich die Stipendiaten, nach dem ersten Jahr der Förderung eine Stellungnahme des betreuenden Professors beizubringen und bis zur Beendigung des Stipendiums bei den folgenden Stipendiatentagen an einer Posterausstellung teilzunehmen.

Stipendiensatz: Der gewährte Doktoranden-Stipendiensatz der Reiner Lemoine-Stiftung wird altersabhängig gewährt und berücksichtigt, ob der Stipendiat Kinder hat.

Alter monatlicher      Stipendiensatz
bis 30 Jahre              2.000,00 €
von 31 - 35 Jahre     2.050,00 €
von 36 - 40 Jahre     2.100,00 €
ab 41 Jahre               2.150,00 €

Die Stipendiensätze werden während der Laufzeit des Stipendiums nicht dem Alter des Stipendiaten angepasst. Maßgeblich für den durchgängigen Stipendiensatz ist das Alter des Stipendiaten zum 1.10. des Jahres der Bewilligung.

Bei Gewährung von Teilstipendien werden die monatlichen Stipendiensätze entsprechend gekürzt.

Die monatlichen Zuschläge für Kinder, die zu Beginn des Stipendiums oder im Laufe der Förderung auf Antrag gewährt werden können, betragen:

bei einem Kind        150,00 €
bei zwei Kindern      200,00 €
bei drei Kindern       250,00 €

Die Zuschläge werden gewährt für Kinder bis zu einem Lebensalter von 18 Jahren.

Sachaufwendungen, Reisekosten, Auslandszuschläge, Fahrtkostenzuschüsse für Auslandsaufenthalte, Umzugskosten, Publikationskosten etc. werden grundsätzlich nicht übernommen; Ausnahmen sind jedoch möglich und können über einen gesonderten, begründeten Antrag gewährt werden.

Co-Finanzierungen aus der Industrie werden auf den Stipendiensatz angerechnet, erhöhen aber – in Abhängigkeit von der Beurteilung des Co-Financiers seitens des Kuratoriums - die Chance auf eine Bewilligung.

Die Stipendienzahlungen sind gemäß § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei.

Durch die Stipendienzahlung wird zwischen der Reiner Lemoine-Stiftung und dem Stipendiaten kein Arbeits- oder Dienstverhältnis begründet. Sozialversicherungsbeiträge werden von der Stiftung nicht übernommen.

Zahlungsmodalität: Die Auszahlung erfolgt ausschließlich über die den Stipendiaten betreuende Hochschule. Der Stipendiat hat dafür Sorge zu tragen, dass die Hochschule für ihn ein Sonderkonto einrichtet, auf das die Stiftung die Stipendienzahlung überweisen kann.

Die Stipendienzahlung wird in einer Summe für jeweils ein Jahr überwiesen.

Verpflichtungen des Stipendiaten: Der Stipendiat hat gegenüber der Reiner Lemoine-Stiftung anderweitige Stipendien oder Förderungen offenzulegen. Der Stipendiensatz kann dann entsprechend gekürzt werden.

Der Stipendiat verpflichtet sich, die Regeln guter wissenschaftlicher Arbeit einzuhalten (siehe „Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“, WILEY-VCH Verlag), sich auf die Promotion zu konzentrieren, sich einer ersten Leistungskontrolle nach einem Jahr zu unterziehen, und der Veröffentlichung seiner Promotionsarbeit als pdf über die Homepage der Reiner Lemoine-Stiftung zuzustimmen.

Der Stipendiat erklärt sich einverstanden, dass die zur Bearbeitung des Antrags erforderlichen Daten von der Reiner Lemoine-Stiftung erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Der Veröffentlichung von Daten – wie die biografischen Angaben zur Person, die Darstellung des Promotionsthemas und der Promotionsarbeit - auf der Homepage der Reiner Lemoine-Stiftung stimmt er ausdrücklich zu.

Der Stipendiat ist sich bewusst, dass die Stiftung bei Angabe falscher Daten die bereits gezahlten Beträge zurückfordern kann.

 

 
Fördergrundsätze PDF

IMPRESSUM
DIESE SEITE IST URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZT | REINER LEMOINE STIFTUNG | 2007