Stiftungszweck Stiftungsgremien Spenden Fördergrundsätze Antragstellung
DIE STIFTUNGSGREMIEN  

Die Stiftungssatzung sieht zwei Gremien vor:
a) der Vorstand als beschließendes Gremium und
b) das Kuratorium als beratendes Gremium.

DER VORSTAND  

Der Vorstand nimmt die Empfehlungen des Kuratoriums entgegen und beschließt, welche Anträge gefördert werden.

DAS KURATORIUM  

Das Kuratorium berät den Vorstand hinsichtlich der Zweckverwirklichung der Stiftung, es unterbreitet Vorschläge hinsichtlich der förderungswürdigen Stipendiaten und Preisträger, der Forschungs-, Bildungs- und Entwicklungshilfeprojekte im Bereich der regenerativen Energien.
Die eingehenden Anträge werden zunächst dem Kuratorium zur Prüfung vorgelegt. Es prüft die Anträge und legt schließlich dem Vorstand eine Empfehlungsliste vor.

 

 
 
VORSTAND
Dr. Annegret Jatzkewitz
Alexander Steinke
Dr. Paul Grunow

KURATORIUM
Anja Lemoine
Busso von Bismarck
Clemens Triebel
IMPRESSUM
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